Mietwagen Automotorental

Automotorental Hauptsitz

Mietwagen Automotorental
Adresse: 9 Aggelaki Str Thessaloniki
Öffnungszeiten (GMT+2)
Montag: 09:00 - 21:00
Dienstag: 09:00 - 21:00
Mittwoch: 09:00 - 21:00
Donnerstag: 09:00 - 21:00
Freitag: 09:00 - 21:00
Samstag: 09:00 - 21:00
Sonntag: 09:00 - 14:00 & 18:00 - 20:30
Score 4.3/5
Hochwertiges Service 4.3/5
Freundlichkeit des Personals 4.5/5
Fahrzeugkondition 4.2/5

Automotorental Stationen

Automotorental Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Voraussetzungen des Fahrers:
Als Garantie für die Vermietung muss eine gültige Kreditkarte (keine Bankkarte) auf den Namen des Fahrers vorgelegt werden. Unser lokaler Mietwagenpartner kann einen Betrag in Höhe des Selbstbehalts als Kaution verlangen (Mindestbetrag 300,00 Euro), der nach Ablauf der Mietzeit zurückerstattet wird, sofern kein Schaden / Diebstahl vorliegt.
Automotorental akzeptiert keine Prepaid, aufladbaren oder virtuellen Kreditkarten - oder sonstige Karten, wo die wesentliche Aufschrift nicht erhaben (geprägt) ist. Diese Art von Karten kann nur für Zahlungen verwendet werden.
Der Fahrer muss einen gültigen Führerschein auf seinen Namen vorlegen. Der Fahrer muss seit mindestens 1 Jahr einen gültigen Führerschein besitzen. Für Nicht-EU-Bürger oder, wenn der Führerschein nicht in lateinischen Buchstaben ausgestellt ist, ist ein internationaler Führerschein erforderlich. Neben dem nationalen Führerschein muss bei Übernahme des Fahrzeugs ein gültiger Pass oder Personalausweis vorgelegt werden. Der Fahrer ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass er/sie zu Beginn des Mietverhältnisses die entsprechenden Unterlagen bei der Autovermietung vorlegt. Gefaxte oder fotokopierte Führerscheine werden nicht akzeptiert. Der Fahrer muss auch einen Personalausweis oder einen Pass haben.
Alter des Fahrers:
Mindestalter der Fahrers: Für die Kategorien A, A1, B, G, G1, C, C1, C3, G3, D, E, J, J2 23 Jahre.
Mindestalter der Fahrers: Für die Kategorien E1,F,F0,F1 25 Jahre.
Für den Fall, dass der Fahrer nicht alle Unterlagen vorlegen kann, die von Automotorental gefordert werden, hat unser Unternehmen das Recht, ihn abzulehnen und die Anzahlung nicht zurückzuzahlen.
Kautionen: Der Betrag, der auf der Kreditkarte des Mieters in Rechnung gestellt werden muss, sollte dem Selbstbehalt des gewählten Versicherungstyps entsprechen, mindestens aber 300,00 Euro.
Verfahren bei Vermietung: Der Mieter ist dafür verantwortlich, bei Übergabe an ihn das Fahrzeug (innen und außen) zu besichtigen und dem Vertreter von Automotorental alle Schäden zu zeigen, den Kraftstoffstand zu prüfen und das Formular "Bericht über den Fahrzeugzustand" zu unterschreiben. Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug in genau demselben Zustand wieder zurückzubringen. Wenn das Fahrzeug in sehr verschmutztem Zustand zurückgebracht wird, der die Besichtigung erschwert, kann es sein, dass der Mieter zu warten hat, bis es gereinigt wurde und muss dafür 15,00 Euro zahlen. Wenn ein Fahrzeug in schlechtem Zustand und mit schmutzigem Innenraum zurückgebracht wird, ist ihm eine Spezialreinigung in Rechnung zu stellen, die mindestens 60,00 Euro kostet.
Fahrzeugkategorien: Die Buchungen richten sich auf bestimmte Fahrzeugkategorien, nicht auf bestimmte Modelle. Automotorental ist berechtigt, eine höhere Kategorie anzubieten, wenn die gewählte nicht verfügbar ist.
Faire Kraftstoff Regelung: Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Fahrzeug mit ungefähr demselben Kraftstoffstand zurückzubringen, den es laut dem Mietvertrag bei der Übernahme hatte. Sollte das Fahrzeug bei der Rückkgabe weniger Kraftstoff haben, muss er den Wert des fehlenden Kraftstoffs zuzüglich des Nachfüllservice (10,00 Euro) bezahlen. Es gibt keine Rückerstattung für nicht genutzen Kraftstoff.
Service außerhalb der Geschäftszeiten: Unsere Geschäftszeiten sind von 9.00 bis 21.00 Uhr. Übergaben und Übernahmen außerhalb der Geschäftszeiten sind mit zusätzlichen Kosten von 20,00 Euro zu vergüten.
Fährtransporte: Der Mieter muss eine Fährversicherung abschließen, um das Fahrzeug mit der Fähre transportieren zu dürfen, andernfalls ist das Fahrzeug während der Zeit, die es auf dem Schiff ist, nicht versichert.
Grenzübertrittsregelung: Der Mieter darf nicht über die Grenzen Griechenlands fahren.
Verkehrs- oder kommunale Bußgelder: Der Fahrer ist selbst für die Zahlung von Geldbußen, Ordnungswidrigkeiten und damit zusammenhängende Verwaltungsstrafen verantwortlich und muss eine Kopie des Zahlungsbelegs an Automotorental übergeben, andernfalls werden die oben angegebenen Belastungen zuzüglich Auslagenpauschale von 15,00 Euro in Rechnung gestellt, wenn der Mieter diese bei Abgabe des Fahrzeugs angibt oder wenn die Behörden sie zu irgendeinem späteren Zeitpunkt fordert (ohne zeitliche Begrenzung).
Verlängerung des Mietvertrags oder vorzeitige Beendigung: Die Mindestdauer für die Mietzeit ist die Tagesmiete, basierend auf einem 24-Stunden-System, das sich nach der auf dem Mietvertrag eingetragenen Uhrzeit richtet. Jede Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Automotorental. Rückgabe oder Verspätung von mehr als einer Stunde über diesen Zeitpunkt hinaus werden als gesonderter Tag berechnet. Wenn Sie den Vertrag nach dem Beginn der Mietzeit stornieren oder die Länge der Mietdauer reduzieren möchten, hat Automotorental das Recht, die nicht genutzten Tage nicht rückzuvergüten.
Unfall: Im Falle eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet, Automotorental und die Polizei zu benachrichtigen (und einen polizeilichen Unfallbericht zu erhalten), ebenso die Versicherungsunfallaufnahme (und einen Unfallbericht von ihnen zu bekommen). Die Berichte müssen Automotorental vorgelegt werden, andernfalls der Mieter als der Verantwortliche angesehen wird. Das Fahrzeug darf nur einer von Automotorental autorisierten Kraftfahrzeugwerkstatt repariert werden. Es ist verboten, das der Mieter das Fahrzeug in einer anderen Kraftfahrzeugwerkstatt reparieren lässt, außer den offiziellen Vertragswerkstätten des Herstellers in Griechenland, wobei die Reparaturtage dm Mieter in Rechnung gestellt werden. Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung des Unfalls und Kostenpauschale betragen 25,00 Euro + MwSt.  
Versicherungen:
Teilkaskoversicherung (Collision Damage Waiver) bedeutet, dass das Fahrzeug gegen Unfallschäden versichert ist, auch solche, die durch den Mieter verursacht wurden. Es gibt einen Betrag, der in jedem Fall vom Mieter zu zahlen ist und der sich je nach Fahrzeugkategorie unterscheidet.
- Haftpflichtversicherung für Schäden oder Verletzungen Dritter außerhalb des Fahrzeugs
- Körperverletzungen Dritter (außer dem Fahrer des Mietwagens), bis zu 1.000.000, 00 Euro.
- Sachschäden Dritter (mit Ausnahme des Mietwagens), bis zu 1.000.000 Euro.
- Die Diebstahlversicherung deckt den Diebstahl des Fahrzeugs mit Ausnahme des Selbstbehalts ab.
- Die Fährversicherung ergänzt die bereits mit Ihrer Buchung abgeschlossene Versicherung, wenn Sie eine Fähre benutzen.
- Die Personenunfallversicherung ist eine besondere Versicherung für Körperverletzungen des Fahrers bis zu 5.000 Euro.

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